Worum geht es?
Stationäre Einrichtungen können Weihnachtshilfen für die bei ihnen untergebrachten Kinder und Jugendliche beantragen, damit diese für bis zu 30,- Euro eine kleine Freude zu Weihnachten erhalten.
Wichtig zu wissen
Die Weihnachtshilfen können unbürokratisch und rasch bei uns in einem Anschreiben mit offiziellem Briefkopf von einer stationären Einrichtung beantragt werden. Dabei muss die Anzahl der Kinder und Jugendlichen sowie die Aufenthaltsdauer im Verbreitungsgebiet der Kartei der Not mit angegeben werden. Für jedes Kind, das seit mindestens einem Jahr im Arbeitsgebiet lebt und in der Jugendhilfeeinrichtung stationär untergebracht ist, ist ein Weihnachtsgeschenk in Höhe von bis zu 30,- Euro möglich. Alternativ kann mit der Förderung auch eine kleine Weihnachtsfeier in der Einrichtung ausgerichtet werden.
Sollen innerhalb derselben Einrichtung stationär und teilstationär betreute Kinder und Jugendliche gemeinsam feiern, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
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NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Weihnachtshilfen können formlos bei uns beantragt werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.