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So läuft das Aufnahmeverfahren
Antragsstellung und Voraussetzungen
Ein Antrag für die Aufnahme in das Ellinor-Holland-Haus ist nur mit Unterstützung und Begleitung durch eine Beratungsstelle möglich.

Das Ellinor-Holland-Haus ist ein auf bis zu drei Jahre zeitlich befristetes, sozialpädagogisch begleitetes Mehrgenerationenwohnen. Zurück in ein selbstbestimmtes Leben – mit diesem Ziel begleiten wir im Ellinor-Holland-Haus bedürftige Menschen jeden Alters aus dem Arbeitsgebiet der Stiftung Kartei der Not, dem Verbreitungsgebiet der Augsburger Allgemeinen und des Allgäuer Zeitungsverlages, die Hilfe in unverschuldeten Notlagen suchen und sich in schwierigen Lebenssituationen befinden.  

 

Bitte beachten Sie für die Antragsstellung unser Merkblatt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch telefonisch an uns wenden.

 

Für eine Antragsstellung und Aufnahme müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

BEDÜRFTIGKEIT UND UNVERSCHULDETE NOTLAGE

durch z.B. Krankheit, Behinderung, Verlust eines Angehörigen, Schicksalsschläge

 

SEIT MIND. EINEM JAHR IM ARBEITSGEBIET LEBEND

sowie ein gesicherter Aufenthalt in Deutschland mit Deutsch-Sprachkenntnissen auf B2-Niveau

 

MITWIRKUNG UND MOTIVATION

zur Veränderung der eigenen Lebenssituation dringend erforderlich

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden folgende Unterlagen für eine Antragstellung zur Aufnahme in das Ellinor-Holland-Haus benötigt:
  • der vollständig ausgefüllte und von der antragstellenden Person und der Beratungsstelle unterschriebene Fragebogen für das Ellinor-Holland-Haus
  • ein tabellarischer Lebenslauf von allen Personen ab 16 Jahren, die in das Ellinor-Holland-Haus einziehen möchten,
  • ein Sozialbericht der sozialen Beratungsstelle auf einem offiziellen Briefbogen. Der Bericht sollte beschreiben, wie die Notlage entstanden ist, in welcher derzeitigen Situation sich die beantragende Person bzw. die Familie befindet, welche Eigenleistungen unternommen werden konnten, um das Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken und welche Ziele im Ellinor-Holland-Haus erreicht werden sollen. Er soll möglichst eine Einschätzung der familiären, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, psychischen und gesundheitlichen Situation und deren Perspektiven enthalten
  • vollständige Einkommensnachweise

 

Sind alle Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Ellinor-Holland-Haus gegeben und alle notwendigen Unterlagen vorgelegt, werden die beantragende Person und alle Familienmitglieder, die in das Ellinor-Holland-Haus einziehen möchten, zusammen mit dem zuständigen Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin der Beratungsstelle zu einem Gespräch in das Ellinor-Holland-Haus eingeladen.

 

Nach diesem Gespräch wird der Antrag mit allen Informationen und Unterlagen dem Kuratorium der Kartei der Not zur Entscheidung vorgelegt. In Einzelfällen kann zur Abklärung weiterer Fragen auch ein zweites Gespräch mit den antragstellenden Personen und der Beratungsstelle nötig sein.

 

Wird eine Aufnahme in das Ellinor-Holland-Haus befürwortet, werden alle weiteren nötigen Schritte direkt mit der Beratungsstelle und der antragstellende Person besprochen.

 

Die Aufnahme in das Ellinor-Holland-Haus erfolgt zuerst befristet auf 18 Monate. Eine mögliche Verlängerung um weitere 18 Monate wird in einem Gespräch geprüft.

 

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Downloads

  • Download Merkblatt Aufnahmeantrag Ellinor-Holland-Haus
  • Download Fragebogen-Ellinor-Holland-Haus word
  • Download Fragebogen-Ellinor-Holland-Haus pdf
  • Download Jahresbericht 2021 Kartei der Not und Ellinor-Holland-Haus
NÜTZLICHE INFORMATIONEN

Bei Fragen zur Antragsstellung stehen wir Beratungsstellen gerne, besonders im Rahmen unserer Telefonsprechstunde jeden Donnerstag von 11:00 – 12:00 Uhr unter Tel. 0821/6502320 zur Verfügung. 

Nützliche Informationen zur Antragsstellung finden Sie auch in unserem Merkblatt.

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