Worum geht es?
Es gibt immer mehr ältere Menschen, die ihren Lebensabend in einer Einrichtung zur Pflege verbringen müssen. Wer in dieser Situation nicht genügend Einkommen oder Vermögen besitzt, ist dann auf Sozialhilfe angewiesen und erhält monatlich nur ein kleines Taschengeld zur persönlichen Verfügung.
Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen können für dort betreute oder untergebrachte Menschen, die für ihren Lebensunterhalt Sozialhilfe beziehen, eine Weihnachtshilfe von bis zu 30,- Euro pro Person beantragen. Damit soll jenen, die lediglich ein Taschengeld aus der Sozialhilfe erhalten, eine kleine Weihnachtsfreude in Form einer Weihnachtsfeier und/oder einem Weihnachtsgeschenk gemacht werden.
Die Kartei der Not möchte damit auch ein Zeichen für die Menschen setzen, die während der Corona-Pandemie sehr darunter leiden mussten oder müssen, dass sie keine Besuche erhalten und kaum Veranstaltungen mehr in den Häusern stattfinden.
Wichtig zu wissen
Die Weihnachtshilfen können unbürokratisch und rasch bei uns in einem Anschreiben mit offiziellem Briefkopf von einer (teil-)stationären Pflegeeinrichtung beantragt werden. Dazu bitten wir um eine Liste der Betroffenen mit deren Namen und Geburtsdatum sowie der Bestätigung des Sozialhilfebezugs durch die Einrichtung.
Für jeden Betroffenen, der seit mindestens einem Jahr im Arbeitsgebiet der Kartei der Not lebt und in der Einrichtung stationär oder teilstationär (Tagespflege) betreut wird, ist eine Weihnachtshilfe in Höhe von bis zu 30,- Euro möglich.
Nach Auszahlung und Einsatz der Weihnachtshilfe bitten wir um einen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungskopien.
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NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Weihnachtshilfen können formlos bei uns beantragt werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.