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Notfallhilfen für offene Beratungsstellen
Wenn akute Notlagen keine große, aber schnelle Hilfe brauchen

Worum geht es?

Es ist Alltag in offenen Beratungsstellen, dass Menschen oft mit einem akuten Anliegen kommen, das zur Beratung auch eine schnelle dingliche Hilfe braucht. Seien es Lebensmittel über den Tag, Hygiene- oder Säuglingsartikel oder frische Wäsche. Solche Notlagen müssen mit geringen Beträgen von unter 50,- Euro schnell behoben werden. Diese schnelle Reaktionsfähigkeit wollen wir offenen Beratungsstellen gemeinnütziger Träger durch eine Notfallhilfe ermöglichen. Dazu stellen wir eine Art Handgeld in Höhe von bis zu 500 € zur Verfügung, um mit kleinen Beträgen bis zu max. 50 € Menschen in Not schnell helfen zu können. Bitte prüfen Sie jeweils, ob eine solche Zuwendung zu Kürzungen anderer Leistungen führen könnte. 

 

Wichtig zu wissen

Die Notfallhilfen können formlos schriftlich per E-Mail, Post oder Fax angefragt werden. Bitte teilen Sie uns dazu die Daten ihrer Beratungsstelle einschließlich Bankverbindung mit und schildern Sie kurz die Arbeit der Beratungsstelle und den Bedarf für diese Notfallhilfen.  

 

Wie funktionert's?

Im Falle einer Zusage überweisen wir den Betrag für die Notfallhilfe binnen weniger Tage auf Ihr angegebenes Konto und Sie erhalten ein Schreiben mit einer Excel-Tabelle als Auszahlungsbeleg, auf der Sie jede solche Hilfe in akuten Notlagen eintragen. 

Die Notfallhilfe kann bis zu max. 2.000 € pro Jahr quartalsweise bis zu vier Mal pro Jahr beantragt werden. Ist der Betrag ausgeschöpft, schicken Sie uns dazu bitte die ausgefüllte Tabelle als Verwendungsnachweis zurück, und beantragen bei weiter bestehendem Bedarf ggf. eine neue Notfallhilfe. 

Bitte weisen Sie bei Gewährung der Hilfen darauf hinweisen, dass die Kartei der Not diese Unterstützung geleistet hat.

 

 

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NÜTZLICHE INFORMATIONEN

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

 

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