Worum geht es?
Kinder und Jugendliche, deren Familien Sozialleistungen beziehen, haben Anspruch auf Essensgeld, das vom Staat bezahlt wird. Aber was ist mit den Kindern, deren Eltern mit ihrem Einkommen geringfügig über dem Sozialhilfesatz liegen? Hier unterstützt unsere Stiftung: Kinder aus sozial benachteiligten Familien, die im Hort, in der Schule oder im Kindergarten essen und keine staatliche Unterstützung dafür erhalten, möchten wir mit einer Beihilfe für ein warmes Mittagessen unterstützen.
Wichtig zu wissen
Wir nehmen Anträge im Einzelfall von sozialen Beratungsstellen, Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen entgegen. Zusätzlich zu einem Antrag, den Sie bei uns anfordern können oder online finden, reichen Sie bitte einen Sozialbericht, die Einkommensnachweise der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie das Schreiben der Einrichtung, aus der die Essensgeldkosten hervorgehen, ein. Die Beihilfe ist maximal für ein Schuljahr möglich.
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NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Hier finden Sie den Antrag für Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.