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Wir fördern Erholungsmaßnahmen
Erholungsmaßnahmen für Kinder,
Jugendliche und
behinderte Menschen

Worum geht es?

Für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, alleinerziehende Familien sowie für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen können Beihilfen für Erholungsmaßnahmen von sozialen Trägern bei uns beantragt werden, sofern diese bedürftig sind.

 

Wichtig zu wissen

  1. Für die Zielgruppe können soziale Träger einen Antrag für die gesamte Erholungsmaßnahme stellen. Zu dem Antrag reichen Sie bitte die Einladung/Ausschreibung der Maßnahme sowie die kalkulierten Kosten pro Teilnehmer ein.
  2. Darüber hinaus ist es möglich, auch bei einer einzelnen Teilnahme an einer Erholungsmaßnahme von Dritten Unterstützung zu beantragen. Dazu gehören auch Schulfahrten. Dafür bitte den allgemeinen Antrag nutzen und einen Sozialbericht, die Einkommensnachweise der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten sowie die offizielle Ausschreibung der Maßnahme einreichen.

 

In folgender Höhe unterstützen wir:

  • Erholungsmaßnahmen für Bewohner von Behinderten-Einrichtungen werden mit Beträgen bis zu 30,- € pro Tag gefördert.
  • Ferien- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche werden mit Beträgen bis zu 20,- € pro Tag gefördert.
  • Erholungsmaßnahmen für alleinerziehende Familien werden wie Ferien- und Erholungsmaßnahmen für Kinder gefördert, wenn die Betroffenen bedürftig sind (20,- € pro Kind pro Tag und 20,- € pro alleinerziehendem Elternteil pro Tag).
  • Flugreisen werden nicht gefördert.

 

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NÜTZLICHE INFORMATIONEN

Hier finden Sie den Antrag für die einzelne Teilnahme an einer Erholungsmaßnahme,

und hier für eine Gruppenmaßnahme von Trägern.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

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