Was sind Schattenkinder?
Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die mit einem behinderten oder schwer kranken Familienmitglied aufwachsen (Eltern oder Geschwister), übernehmen viel Verantwortung, erhalten weniger Aufmerksamkeit und stellen ihre Bedürfnisse oft zugunsten des behinderten oder kranken Familienmitglieds zurück. Diese gesunden Kinder werden „Schattenkinder“ genannt, weil sie oft im Schatten des kranken Familienmitgliedes stehen. Wir wollen, dass diese Kinder genau so viele Aktivitäten machen können und Aufmerksamkeit erhalten wie in gesunden Familien.
Worum geht es?
Wir fördern Schattenkinder und ihre behinderten Geschwister ab dem 3. Lebensjahr, wenn die Familie bedürftig ist und im Arbeitsgebiet der Kartei der Not lebt. Die Antragsstellung erfolgt über die Beratungsstellen, die direkt mit den betroffenen Familien zusammenarbeiten. Die Beihilfen sollen den gesunden Geschwistern behinderter Kinder bzw. Kindern behinderter Eltern zu Gute kommen. Zusätzlich werden ihre behinderten Geschwister auch unterstützt.
Womit unterstützen wir Schattenkinder?
- Förderung von Freizeitaktivitäten im Wert von pauschal 150 € pro Kind und Jahr (z. B. für Besuche in Zoo, Schwimmbad, Kino, Minigolf, Theater, Bücherei, Zirkus, Bergbahn, u.v.m.)
- Beihilfen für Klassenfahrten und Erholungsmaßnahmen
- Zuschüsse zum Essensgeld für Schule und KiTa bis zu 2 € pro Essen
- Sportvereinsbeitrag bzw. Sportausrüstung
- Zuschuss für Musikunterricht
- Hort- bzw. Betreuungskosten, wenn es keinen anderen Kostenträger gibt
- Nachhilfe in Ausnahmefällen
- Geburtstagsbeihilfe über 100,- Euro für eine eigene Geburtstagsfeier
Wichtig zu wissen
Für einen Antrag benötigen wir:
- Ausgefüllter und unterschriebener allgemeiner Antrag der Kartei der Not
- Sozialbericht der Beratungsstelle
- Einkommensnachweis der Familie
- Kopie des Schwerbehindertenausweises eines Familienmitgliedes
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NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Hier finden Sie den Antrag für Schattenkinder.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.