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Wir unterstützen Schattenkinder
Hilfen für Kinder und Jugendliche mit einem behinderten Familienmitglied

Was sind Schattenkinder?

Kinder, die mit einem behinderten oder schwer kranken Familienmitglied aufwachsen (Eltern oder Geschwister), übernehmen viel Verantwortung, erhalten weniger Aufmerksamkeit und stellen ihre Bedürfnisse oft zugunsten des behinderten oder kranken Familienmitglieds zurück. Diese gesunden Kinder werden „Schattenkinder“ genannt, weil sie oft im Schatten des kranken Familienmitgliedes stehen. Wir wollen, dass diese Kinder genau so viele Aktivitäten machen können und Aufmerksamkeit erhalten wie in gesunden Familien.  

 

Worum geht es?

Wir fördern Schattenkinder, wenn die Familie bedürftig ist und im Arbeitsgebiet der Kartei der Not lebt. Die Antragsstellung erfolgt über die Beratungsstellen, die direkt mit den betroffenen Familien zusammenarbeiten. Die Beihilfen sollen ganz gezielt den gesunden Geschwistern behinderter Kinder bzw. Kindern behinderter Eltern zu Gute kommen.  

 

Womit unterstützen wir Schattenkinder?

  • Erholungsmaßnahmen: Zuschuss bis max. 30 € pro Tag
  • Essensgeld: für Schule und KiTa bis zu 2 € pro Essen
  • Beihilfen für Klassenfahrten
  • Sportvereinsbeitrag bzw. Sportausrüstung
  • Zuschuss für Musikunterricht
  • Hort- bzw. Betreuungskosten, wenn es keinen anderen Kostenträger gibt
  • Nachhilfe in Ausnahmefällen
  • Geburtstagsbeihilfe über 100,- Euro für eine Geburtstagsfeier
  • „Karteikasten“ als Förderung von Freizeitaktivitäten im Wert von 150 € pro Kind und Jahr (z. B. für Besuche in Zoo, Schwimmbad, Museum, Theater, Bücherei, Zirkus u.v.m.) 

 

Wichtig zu wissen

Für einen Antrag benötigen wir:

  • Ausgefüllter und unterschriebener allgemeiner Antrag der Kartei der Not
  • Sozialbericht der Beratungsstelle
  • Einkommensnachweis der Familie
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises eines Familienmitgliedes 

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NÜTZLICHE INFORMATIONEN

Hier finden Sie den Antrag für Schattenkinder.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

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