25.11.2011 - Eva W. ist die Großmutter von Drillingen. Sie hilft ihrer Tochter bei der Versorgung der kleinen Kinder. Der Vater befindet sich noch in Ausbildung. Die Mutter ist mit der alleinigen Betreuung der Drillinge überfordert. Zwei der Kinder haben wegen eines Herzfehlers einen erhöhten Pflegeaufwand.
Bisher lebte die Mutter mit einem Kind in einem kleinen Appartement, die Großmutter mit den beiden anderen Kindern in ihrer Wohnung. Nun hat Eva W. eine größere Wohnung gemietet, in die auch ihre Tochter mit dem dritten Kind zog. Das Jugendamt zahlte bisher ein monatliches Pflegegeld. Doch die Situation hat sich nun grundlegend geändert. Da auch die Mutter der Drillinge mit in der Wohnung lebt, darf das Jugendamt das Pflegegeld nicht mehr bezahlen. Ohne den Betrag müsste die Großmutter, die sich bisher von ihrem Arbeitgeber beurlauben ließ, wieder eine Beschäftigung aufnehmen. Die Kartei der Not hilft und unterstützt die Familie, indem sie einen Teil des Pflegegeldes ersetzt. (jös)
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